Wunschkennzeichen
müssen

  a) mindestens drei und können bis zu fünf Zeichen, bei den in den
     Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen
     mindestens drei und können bis zu sechs Zeichen enthalten[*];
  b) bei
     - zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie bei
       Probefahrtkennzeichen drei, vier oder fünf Zeichen, bei den 
       in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen
       Kennzeichen drei bis sechs Zeichen,
     - Überstellungskennzeichen drei oder vier, bei den in den
       Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen
       drei bis fünf Zeichen,
     - Kennzeichen für vorübergehend zugelassene Fahrzeuge vier
       Zeichen
     enthalten;
  c) bei Kennzeichen für Motorfahrräder drei bis vier Zeichen, bei
     den in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen
     Kennzeichen drei bis fünf Zeichen enthalten;
  d) mindestens einen Buchstaben und mindestens eine Ziffer
     enthalten;
  e) mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden;
  f) alle Buchstaben und alle Ziffern nur je in geschlossenen 
     Blöcken enthalten; das Verwenden von Buchstaben abwechselnd 
     mit Ziffern ist unzulässig.

  Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung
der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist unzulässig. Die Ziffer 0 an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.

  Bis zum Inkrafttreten der Änderung des Kraftfahrgesetzes, BGBl. I Nr. 72/2015, durften lediglich die gewählte Buchstabenkombination nicht anstößig oder lächerlich sein. Nunmehr wird dieses Kriterium auch auf Buchstaben und Ziffernkombinationen erweitert und auch die Behördenbezeichnung dabei mit einbezogen[**].


[*]  In der Fassung der 49. Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967,BGBl. II Nr. 129/2004. Davor mussten die in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen mindestens vier Zeichen enthalten.
 
[**]  Auszug aus dem "Erlass betreffend anstößige oder lächerliche Wunschkennzeichen", GZ.BMVIT-179.493/0011-IV/ST4/2015:
Jedenfalls anstößige bzw. lächerliche Kombinationen: "NSDAP", "NSFK", "NSKK", "NSV", "SA", "SS", und dergleichen. Weiters jedenfalls auch die Buchstabenkombinationen "AH", "HH", "HJ", "NS", "NSD", "NSBO" oder "DAF" sowie "KZ".
Weiters auch die folgenden Buchstaben – bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden: "BH" (Blood and Honour), "KKK" (Ku-Klux-Klan), "28" (Blood & Honour), "74" (Großdeutschland), "88" (Heil Hitler), "311" (Ku-Klux-Klan), "198" (Sieg Heil), "420" (Hitlers Geburtstag), "14" (Auf Deutschland oder mit Bezug auf den Satz mit 14 Wörtern eines amerikanischen "C18" (Combat 18), "18" (Adolf Hitler), "828" (Heil Blood & Honour), "84" (Heil dir), "H8" (Heil Hitler oder Hate), "444" (Deutschland den Deutschen), "1919" (SS), "1488" (Auf Deutschland – Heil Hitler), "14" (Auf Deutschland oder mit Bezug auf den Satz mit 14 Wörtern eines amerikanischen Rechtsterroristen:"We must secure the existence of our people and a future for white children") "ACAB" (all cops are bastards), "AJAB” (all jews are bastards), "ZOG" (zionist occupied government), "WP" (White Power), "WPWW" (white pride world wide), "WAP" (White Aryan Power", "WOTAN" (Hauptgott der Germanen oder für "Will of the Arian Nation"), "WAR” (White aryan resistance) "WAW” (White aryan war), "KC" (Kategorie C) – Ausdruck großer Gewaltbereitschaft in der rechtsextremen Szene "FG" (Führers Geburtstag), "JDF" (Jahr des Führers).
Weitere aufgrund der derzeit aktuellen Situation jedenfalls anstößige Buchstabenkombination: "IS" oder "ISIS".
Beispiele für anstößige Buchstabenkombinationen unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung: zB: "B-H", "I-S", "I-SIS", "K-KK", "KU-KLUX", "K-Z", "S-S", "S-A", "W-P", "W-PWW", etc.
Bei den genannten Beispielen handelt es sich um keine abschließende Aufzählung!

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