a) mindestens
drei und können bis zu fünf Zeichen, bei den in den
Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen
mindestens drei und können bis zu sechs Zeichen enthalten[*];
b) bei
- zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie bei
Probefahrtkennzeichen drei, vier oder fünf Zeichen, bei den
in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen
Kennzeichen drei bis sechs Zeichen,
- Überstellungskennzeichen drei oder vier, bei den in den
Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen
drei bis fünf Zeichen,
- Kennzeichen für vorübergehend zugelassene Fahrzeuge vier
Zeichen
enthalten;
c) bei Kennzeichen
für Motorfahrräder drei bis vier Zeichen, bei
den in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen
Kennzeichen drei bis fünf Zeichen enthalten;
d) mindestens
einen Buchstaben und mindestens eine Ziffer
enthalten;
e) mit einem
Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden;
f) alle Buchstaben
und alle Ziffern nur je in geschlossenen
Blöcken enthalten; das Verwenden von Buchstaben abwechselnd
mit Ziffern ist unzulässig.
Es dürfen
nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung
der Buchstaben Q,
Ä, Ö und Ü ist unzulässig. Die Ziffer 0 an der ersten
Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.
Bis zum Inkrafttreten der Änderung des Kraftfahrgesetzes, BGBl. I Nr. 72/2015,
durften lediglich die gewählte Buchstabenkombination nicht anstößig
oder lächerlich sein. Nunmehr wird dieses Kriterium auch auf Buchstaben und
Ziffernkombinationen erweitert und auch die Behördenbezeichnung dabei mit einbezogen[**].
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In
der Fassung der 49. Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
1967,BGBl. II Nr. 129/2004. Davor mussten die in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen mindestens vier Zeichen enthalten.
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[**] |
Auszug aus dem "Erlass betreffend anstößige oder
lächerliche Wunschkennzeichen", GZ.BMVIT-179.493/0011-IV/ST4/2015:
Jedenfalls anstößige bzw. lächerliche Kombinationen:
"NSDAP", "NSFK", "NSKK", "NSV", "SA", "SS", und dergleichen. Weiters jedenfalls auch die Buchstabenkombinationen "AH", "HH", "HJ", "NS", "NSD",
"NSBO" oder "DAF" sowie "KZ".
Weiters auch die folgenden Buchstaben – bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen
Kreisen als Codes verwendet werden:
"BH" (Blood and Honour),
"KKK" (Ku-Klux-Klan),
"28" (Blood & Honour),
"74" (Großdeutschland),
"88" (Heil Hitler),
"311" (Ku-Klux-Klan),
"198" (Sieg Heil),
"420" (Hitlers Geburtstag),
"14" (Auf Deutschland oder mit Bezug auf den Satz mit 14 Wörtern eines amerikanischen
"C18" (Combat 18),
"18" (Adolf Hitler),
"828" (Heil Blood & Honour),
"84" (Heil dir),
"H8" (Heil Hitler oder Hate),
"444" (Deutschland den Deutschen),
"1919" (SS),
"1488" (Auf Deutschland – Heil Hitler),
"14" (Auf Deutschland oder mit Bezug auf den Satz mit 14 Wörtern eines amerikanischen Rechtsterroristen:"We must secure the existence of our people and a future for white children")
"ACAB" (all cops are bastards),
"AJAB” (all jews are bastards),
"ZOG" (zionist occupied government),
"WP" (White Power),
"WPWW" (white pride world wide),
"WAP" (White Aryan Power",
"WOTAN" (Hauptgott der Germanen oder für "Will of the Arian Nation"),
"WAR” (White aryan resistance) "WAW” (White aryan war),
"KC" (Kategorie C) – Ausdruck großer Gewaltbereitschaft in der rechtsextremen Szene
"FG" (Führers Geburtstag),
"JDF" (Jahr des Führers).
Weitere aufgrund der derzeit aktuellen Situation jedenfalls anstößige
Buchstabenkombination:
"IS" oder "ISIS".
Beispiele für anstößige Buchstabenkombinationen unter Einbeziehung der
Behördenbezeichnung: zB: "B-H", "I-S", "I-SIS", "K-KK", "KU-KLUX", "K-Z", "S-S", "S-A", "W-P", "W-PWW", etc.
Bei den genannten Beispielen handelt es sich um keine abschließende Aufzählung!
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