Österreich - Ungarn
Atlas zur allgemeinen österreichischen Geschichte, Verlag Ed. Hölzl, Wien 1966, Seite 50

Kennbuchstaben
für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder:
Kennzeichengestaltung:
 Kennbuchstabe und Evidenznummer schwarz auf weißem Grund,
internationales Unterscheidungszeichen: "A"[1]

A - Wiener Polizeirayon
B - Niederösterreich ohne Wien
C - Oberösterreich
D - Salzburg
E - Tirol
F - Kärnten
H - Steiermark
J - Krain
K - Küstenland
M - Dalmatien
N - Prager Polizeirayon
O - Böhmen ohne Prag
P - Mähren
R - Schlesien
S - Galizien
T - Bukowina
W - Vorarlberg
Zwischen 1906 und 1910 waren vom Königreich Ungarn vorübergehend in das Kaiserreich Österreich eingebrachte Kraftfahrzeuge mittels eines Kennzeichens mit weißem Grund und einer Evidenznummer in schwarzer Schrift mit nachgestelltem Buchstaben "U" in roter Farbe zu kennzeichnen.

Kraftfahrzeuge, die zwischen 1906 und 1910 aus Bosnien-Herzegowina[2] vorübergehend in das Kaiserreich Österreich eingebracht wurden, waren mittels eines Kennzeichens mit weißem Grund und einer Evidenznummer in schwarzer Schrift mit nachgestelltem Buchstaben "G" in roter Farbe zu kennzeichnen. Bosnien-Herzegowina wurde im Oktober 1908 annektiert, nachdem der Berliner Kongreß 1878 nach einem türkisch-russischen Krieg die politischen Verhältnisse neu ordnete. Österreich-Ungarn erhielt das Besatzungsrecht für die dem osmanischen Reich unterstehenden Gebiete Bosnien und die Herzegowina sowie den Sandschak Novipazar.

Kennzeichnung
für die Länder der ungarischen Krone (ab 1910)
Kennzeichengestaltung: 
Kennbuchstabe bzw. Kennziffer rot, Evidenznummer schwarz auf weißem Grund,
internationales Unterscheidungszeichen: "H"[1]
I, II, III, ... IX, X - Budapest [Stadt]
B - Pest [Komitat]
C - Kroatien
D - Debreczin (Debrecen)
E - Fünfkirchen (Pecs)
F - Fiume (Rijeka)
G - Raab (Györ)
K - Kaschau (Kassa, Kosice)
O - Klausenburg (Kolozsvar, Cluj) 
P - Preßburg (Pozsony, Bratislava)
R - Kronstadt (Brasso, Brasov)
S - Szegedin (Szeged)
T - Temeschburg (Temesvar, Timisoara)
Die Pariser Konvention vom 11. Oktober 1909, die erste internationale Übereinkunft im Bereich des Straßenverkehrs, umfasste zu Beginn: Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien, Spanien, Frankreich, Großbritanien, Italien, Monaco und Rußland.

Kraftfahrzeuge, die aus einem Staat, der der Pariser Konvention nicht beigetreten war, in das Kaiserreich Österreich vorübergehend eingebracht wurden, waren ab 1. Mai 1910 mittels eines Kennzeichens mit weißem Grund und einer Evidenznummer in schwarzer Schrift mit nachgestelltem Buchstaben "Z" in roter Farbe zu kennzeichnen. 


[1]  gemäß Pariser Konvention vom 11. Oktober 1909, rechtswirksam mit 1. Mai 1910
[2]  gemäß § 40 der Verordnung, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, vom 28. April 1910, war ab 1. Mai 1910 als internationales Unterscheidungszeichen wahlweise der Buchstabe "A" oder "H"  zu führen.

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