Atlas zur allgemeinen
österreichischen Geschichte, Verlag Ed. Hölzl, Wien 1966, Seite
50
Kennbuchstaben
für
die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder:
Kennzeichengestaltung:
Kennbuchstabe
und Evidenznummer schwarz auf weißem Grund,
internationales
Unterscheidungszeichen: "A"[1]
A -
Wiener Polizeirayon
B - Niederösterreich
ohne Wien
C - Oberösterreich
D - Salzburg
E - Tirol
F - Kärnten
H - Steiermark
J - Krain
K - Küstenland
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M - Dalmatien
N - Prager
Polizeirayon
O - Böhmen
ohne Prag
P - Mähren
R - Schlesien
S - Galizien
T - Bukowina
W - Vorarlberg
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Zwischen
1906 und 1910 waren vom Königreich Ungarn vorübergehend in das
Kaiserreich Österreich eingebrachte Kraftfahrzeuge mittels
eines Kennzeichens mit weißem Grund und einer Evidenznummer in
schwarzer Schrift mit nachgestelltem Buchstaben
"U" in roter Farbe zu kennzeichnen.
Kraftfahrzeuge, die zwischen
1906 und 1910 aus Bosnien-Herzegowina[2] vorübergehend in das
Kaiserreich Österreich eingebracht wurden, waren mittels eines Kennzeichens
mit weißem Grund und einer Evidenznummer in schwarzer Schrift
mit nachgestelltem Buchstaben "G" in roter Farbe
zu kennzeichnen. Bosnien-Herzegowina wurde im Oktober 1908 annektiert,
nachdem der Berliner Kongreß 1878 nach einem türkisch-russischen
Krieg die politischen Verhältnisse neu ordnete. Österreich-Ungarn
erhielt das Besatzungsrecht für die dem osmanischen Reich unterstehenden
Gebiete Bosnien und die Herzegowina sowie den Sandschak Novipazar.
Kennzeichnung
für die Länder
der ungarischen Krone (ab 1910)
Kennzeichengestaltung:
Kennbuchstabe
bzw. Kennziffer rot, Evidenznummer schwarz
auf weißem Grund,
internationales
Unterscheidungszeichen: "H"[1]
I, II, III,
... IX, X - Budapest [Stadt]
B - Pest [Komitat]
C - Kroatien
D - Debreczin (Debrecen)
E - Fünfkirchen
(Pecs)
F - Fiume (Rijeka)
G - Raab (Györ)
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K - Kaschau
(Kassa, Kosice)
O - Klausenburg (Kolozsvar,
Cluj)
P - Preßburg
(Pozsony, Bratislava)
R - Kronstadt (Brasso,
Brasov)
S - Szegedin (Szeged)
T - Temeschburg (Temesvar,
Timisoara)
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Die Pariser Konvention
vom 11. Oktober 1909, die erste internationale Übereinkunft im Bereich
des Straßenverkehrs, umfasste zu Beginn: Deutschland, Österreich,
Ungarn, Bulgarien, Spanien, Frankreich, Großbritanien, Italien, Monaco
und Rußland.
Kraftfahrzeuge, die aus einem
Staat, der der Pariser Konvention nicht beigetreten war, in das Kaiserreich
Österreich vorübergehend eingebracht wurden, waren ab 1. Mai
1910 mittels eines Kennzeichens mit weißem Grund und einer Evidenznummer
in schwarzer Schrift mit nachgestelltem Buchstaben
"Z" in roter Farbe zu kennzeichnen.
[1] |
gemäß
Pariser Konvention vom 11. Oktober 1909, rechtswirksam mit 1. Mai 1910 |
[2] |
gemäß
§ 40 der Verordnung, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher
Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, vom 28. April 1910,
war ab 1. Mai 1910 als internationales Unterscheidungszeichen wahlweise
der Buchstabe "A" oder "H" zu führen. |
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