Die neue Rechtslage für den Straßenverkehr
wurde in den Tageszeitungen umgangssprachlich aufbereitet und leicht verständlich dargestellt.
Durch die "Änderung der Verordnung über die Einführung der Straßenverkehrsordnung
im Lande Österreich vom 5. September 1938" (GBlÖ Nr. 395) wurde das
Rechtsfahrgebot in den noch im Linksverkehr verbliebenen Gebieten auf 19. September vorverlegt!
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