Österreich bis 1938 - straßenpolizeilich zweigeteilt
Deutschösterreich - Republik Österreich - Bundesstaat Österreich - Land Österreich

Karte der Republik Österreich
Das Bild zeigt die äußeren Grenzen der Republik Österreich von 1922


Im Kaiserreich Österreich oblag es den landesgesetzlichen, straßenpolizeilichen Regelungen der einzelnen Kronländer, ob ein Fahrzeug im Sinne der Bewegungsrichtung auf der rechten oder linken Seite der Fahrbahn gelenkt wurde, weshalb man zunächst in Dalmatien, Küstenland, Kärnten, Tirol und Vorarlberg rechts, in Böhmen mit Prag, Bukowina, Galizien, Krain, Mähren, Niederösterreich mit Wien, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark und den Komitaten der ungarischen Krone links fuhr[1]. 1915 wurde generell auf Linksverkehr umgestellt[2], der auch im "Staat Deutschösterreich"[3] beibehalten wurde.

Die "Straßenpolizeiordnung für die Bundestraßen, vom 30. Juli 1921" (BGBl. Nr. 441) bestimmte für die Republik Österreich, mit Ausnahme des Landes Vorarlberg[4], ebenfalls den Linksverkehr, der dann auch für das später angegliederte Burgenland[5] galt. Das "Bundesgesetz vom 20. Dezember 1929 über Grundsätze der Straßenpolizei" (BGBl. Nr. 438) legte zwar mit Wirkung vom 1. Dezember 1932 (!) das Rechtsfahrgebot[6] für ganz Österreich fest, eine Umsetzung erfolgte jedoch nicht. 

Noch vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung wurde die Straßenpolizeiordnung von 1921 (Linksfahrgebot) geändert (BGBl. Nr. 441/1930) und mit Wirksamkeit vom 2. April 1930 im § 18 "Fahrtrichtung und Ausweichen" verfügt:
Alle Fuhrwerke haben im allgemeinen die linke Straßenseite einzuhalten, sie haben, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme verlangen, links auszuweichen und rechts vorzufahren und dem vorfahrenden oder entgegenkommenden Wagen ohne Weigerung Platz zu machen.

Auszug aus dem BGBl. Nr. 84/1930, Seite 454
Für die salzburger Landes- und Gemeindestraßen wurde das Linksfahrgebot durch das "Straßenpolizeigesetz, giltig ... für das Bundesland Salzburg mit Ausschluß des politischen Bezirkes Zell am See, der Dientnertalstraße und des Gasteinertales" (LGBl. Nr. 57/1930) und das Rechtsfahrgebot durch das "Straßenpolizeigesetz, giltig für den politischen Bezirk Zell am See, die Dientnertalstraße sowie das Gasteinertal..." (LGBl. Nr. 58/1930) festgelegt. 

Fahrseitenwechsel bei der SAG (km 25.680)

Die Grenze war auf der Bundesstraße beim Fabriksgebäude der Salzburger Aluminium AG. Gekennzeichnet wurde der Fahrseitenwechsel durch eine Überkopfanzeige, die in der Nacht und bei Sichtbehinderung mit Strom aus der SAG beleuchtet wurde.

Fahrseitenwechsel bei der SAG (km 25.680)

Ab 1936 machte auf Drängen des "Salzburger Automobil-Club" während der Sommermonate ein eigener Posten des Landesbauamtes auf den Fahrseitenwechsel aufmerksam, da die Hinweistafel allein offenbar nicht ausreichte.

15. Juni 0 Uhr rechtsfahren!

Durch das "Straßenpolizei-Grundsatzgesetz 1935" (BGBl. Nr. 171), wurde darüber hinaus ab 15. Juni 1935 Osttirol und Kärnten zum Rechtsfahrgebiet. Dadurch war die Zufahrt zur Großglockner-Hochalpenstraße[7] von Deutschland aus dem Norden und von Italien oder Jugoslawien aus dem Süden ohne Fahrseitenwechsel möglich[8]. Die Schnittstelle zwischen dem Rechtsverkehr in Kärnten und dem weiterhin im Linksverkehr verbliebenen Teil Salzburgs war nunmehr der Katschberg. 

Fahrseitenwechsel Katschberg
Das Bild zeigt die Überkopfanzeige auf dem Katschberg aus kärntner Sicht

Wegen der internationalen Bedeutung dieser Route war die Anweisung zum Wechsel der Fahrbahnseite auch in englischer, französischer und italienischer Sprache angebracht.

Ab 1. Juli wird rechts gefahren!

Die Einführung der reichsdeutschen Straßenverkehrsordnung (Kundmachung vom 14. Juni 1938, GBlÖ Nr. 171) verfügte mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1938 das  Rechtsfahrgebot mit Ausnahme der Gebiete

Auszug aus dem GBlÖ Nr. 171/1938, Seite 467

(im wesentlichen die späteren Reichsgaue Groß-Wien und Niederdonau), und mit Wirksamkeit vom 3. Oktober 1938 österreichweit einheitlich die  Rechtsfahrordnung. Durch die "Änderung der Verordnung über die Einführung der Straßenverkehrsordnung im Lande Österreich vom 5. September 1938" (GBlÖ Nr. 395) wurde das Rechtsfahrgebot in den noch im Linksverkehr verbliebenen Gebieten auf 19. September vorverlegt.

Schlag Mitternacht Rechtsfahren
Mit diesen oder ähnlichen Worten wurde in allen namhaften Tageszeitungen am 18. September auf die unmittelbar bevorstehende Umstellung hingewiesen

Aufruf zur Sorgfalt, Landeshauptmannschaft Niederdonau
Amtliche Verlautbarung der Landeshauptmannschaft Niederdonau

Rechts fahren, Tankstelle

Um auf die neue Verkehrssituation hinzuweisen wurden neben den amtlichen Verlautbarungen in den ländlichen Gebieten bei Tankstellen...

Rechts fahren, Straßenbahn

...und in Wien an den Stirnseiten der Straßenbahntriebfahrzeuge Tafeln mit dem Hinweis "Rechts fahren" angebracht; darüber hinaus wurden auch Arbeits- und Hilfstriebwagen der Wiener städtischen Straßenbahnen zur Hebung der Verkehrssicherheit eingesetzt.


[1]  Das heutige Burgenland gehörte damals zum apostolischen Königreich Ungarn.
[2]  Als Folge des Kriegsausbruches wurde am 1. November 1914 die "Einheitliche Linksfahrordnung" für das gesamte Gebiet der Österreichisch-Ungarischen Monarchie erlassen, die drei Monate nach der Kundmachung in Wirksamkeit trat. Die k.u.k. Militäradministration hatte weitreichende Befugnisse, die sich auch auf die Zivilbevölkerung erstreckten.
[3]  Die letzten Tage des Ersten Weltkrieges bedeuteten auch den Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Dieser Zerfall war ein längerer Prozess, währenddessen sich  neue Staaten bildeten, wie etwa die Tschechoslowakei (28.Okt.), Polen (11.Nov.), Ungarn (16.Nov.) und das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (1.Dez.). Deutschösterreich wurde am 30. Oktober 1918 von der Provisorischen Nationalversammlung, die aus den deutschsprachigen Abgeordneten des Reichstages gebildet war, im niederösterreichischen Landhaus aus der Taufe gehoben. Mit dem Staatsvertrag von St. Germain en Laye 1919  wurde unter anderem auch der neue Name des Staates mit "Österreich" festgelegt, der mit dem "Gesetz vom 21. Oktober 1919 über die Staatsform" (StGBl. 484/1919) umgesetzt wurde.
[4]  Wegen seiner wirtschaftlichen Verflechtung mit Deutschland und der Schweiz wurde in Vorarlberg wieder der Rechtsverkehr eingeführt. Übergangstelle war der Arlbergpaß. 1930 wurde auch (Nord-)Tirol und der an Tirol grenzende Teil Salzburgs zum Rechtsfahrgebiet.
[5]  Die Siegermächte des Ersten Weltkrieges setzten den 28. August 1921 als Tag der Übergabe des Burgenlandes (Deutsch West-Ungarn) an Österreich fest. Der Einmarsch der österreichischen Gendarmerie und Zollwache wurde aber noch am selben Tag abgebrochen, da paramilitärische Freischärlerverbände mit wohlwollender Duldung der ungarischen Regierung das Gebiet besetzten und bewaffneten Widerstand leisteten. Erst im Herbst entspannte sich die verworrene Lage nach italienischer Vermittlung leicht. Am 13. Oktober verpflichtete sich Ungarn im "Venediger Protokoll", bis 6. November 1921 die Freischärler zu entwaffnen und aus dem Gebiet des Burgenlandes zu entfernen. Dafür verblieb die designierte Landeshauptstadt Ödenburg zunächst unter ungarischer Kontrolle. 
Die Volksabstimmung vom 14. bis 16. Dezember 1921 über die staatliche Zugehörigkeit von Ödenburg und weiteren 8 Gemeinden ergab ein klares Votum zu Gunsten Ungarns. Zahlreiche Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung lassen aber an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses zweifeln.
[6]  1927 empfahl das "beratende und technische Komitee des Völkerbundes für Verkehrs- und Transitfragen" eine internationale Vereinheitlichung in Kontinentaleuropa im Sinne des Rechtsfahrens, da die Mehrheit der europäischen Staaten zu diesem Zeitpunkt Rechtsverkehr hatte.
[7]  Die Straße verbindet die Bundesländer Salzburg und Kärnten und führt von Bruck im Salzachtal über das Fuscher Törl und das Hochtor nach Heiligenblut im Mölltal. Nach nur fünf Jahren Bauzeit wurde die Straße am 3. August 1935 feierlich eröffnet.
[8]  Zu diesem Zeitpunkt fuhr man in unseren Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien und Jugoslawien rechts, in der Tschechoslowakei und Ungarn jedoch links.
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