Im Kaiserreich Österreich
oblag es den landesgesetzlichen, straßenpolizeilichen Regelungen
der einzelnen Kronländer, ob ein Fahrzeug im Sinne der Bewegungsrichtung
auf der rechten oder linken Seite der Fahrbahn gelenkt wurde, weshalb man
zunächst in Dalmatien, Küstenland, Kärnten, Tirol und Vorarlberg
rechts, in Böhmen mit Prag, Bukowina, Galizien, Krain, Mähren,
Niederösterreich mit Wien, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien,
Steiermark und den Komitaten der ungarischen Krone links fuhr[1]. 1915
wurde generell auf Linksverkehr umgestellt[2], der auch im "Staat Deutschösterreich"[3]
beibehalten wurde.
Die "Straßenpolizeiordnung
für die Bundestraßen, vom 30. Juli 1921" (BGBl. Nr. 441) bestimmte
für die Republik Österreich, mit Ausnahme des Landes Vorarlberg[4],
ebenfalls den Linksverkehr, der dann auch für das später angegliederte
Burgenland[5] galt. Das "Bundesgesetz vom 20. Dezember 1929 über Grundsätze
der Straßenpolizei" (BGBl. Nr. 438) legte zwar mit Wirkung vom 1.
Dezember 1932 (!) das Rechtsfahrgebot[6] für ganz Österreich
fest, eine Umsetzung erfolgte jedoch nicht.
Noch vor dem Inkrafttreten
dieser Bestimmung wurde die Straßenpolizeiordnung von 1921 (Linksfahrgebot)
geändert (BGBl. Nr. 441/1930) und mit Wirksamkeit vom 2. April 1930
im § 18 "Fahrtrichtung und Ausweichen" verfügt:
Alle Fuhrwerke haben im
allgemeinen die linke Straßenseite einzuhalten, sie haben, wenn nicht
besondere Umstände eine Ausnahme verlangen, links auszuweichen und
rechts vorzufahren und dem vorfahrenden oder entgegenkommenden Wagen ohne
Weigerung Platz zu machen.
Für die salzburger Landes-
und Gemeindestraßen wurde das Linksfahrgebot durch das "Straßenpolizeigesetz,
giltig ... für das Bundesland Salzburg mit Ausschluß des politischen
Bezirkes Zell am See, der Dientnertalstraße und des Gasteinertales"
(LGBl. Nr. 57/1930) und das Rechtsfahrgebot durch das "Straßenpolizeigesetz,
giltig für den politischen Bezirk Zell am See, die Dientnertalstraße
sowie das Gasteinertal..." (LGBl. Nr. 58/1930) festgelegt.
Die Grenze war auf der Bundesstraße
beim Fabriksgebäude der Salzburger Aluminium AG. Gekennzeichnet wurde
der Fahrseitenwechsel durch eine Überkopfanzeige, die in der Nacht
und bei Sichtbehinderung mit Strom aus der SAG beleuchtet wurde.
Ab 1936 machte auf Drängen des "Salzburger Automobil-Club"
während der Sommermonate ein eigener Posten des Landesbauamtes auf den Fahrseitenwechsel
aufmerksam, da die Hinweistafel allein offenbar nicht ausreichte.
Durch das "Straßenpolizei-Grundsatzgesetz
1935" (BGBl. Nr. 171), wurde darüber hinaus ab 15. Juni 1935 Osttirol
und Kärnten zum Rechtsfahrgebiet. Dadurch war die Zufahrt zur Großglockner-Hochalpenstraße[7]
von Deutschland aus dem Norden und von Italien oder Jugoslawien aus dem
Süden ohne Fahrseitenwechsel möglich[8]. Die Schnittstelle zwischen dem Rechtsverkehr in
Kärnten und dem weiterhin im Linksverkehr verbliebenen Teil Salzburgs war nunmehr der Katschberg.
Das Bild zeigt die Überkopfanzeige
auf dem Katschberg aus kärntner Sicht
Wegen der internationalen Bedeutung
dieser Route war die Anweisung zum Wechsel der Fahrbahnseite auch in englischer,
französischer und italienischer Sprache angebracht.
Die Einführung der
reichsdeutschen Straßenverkehrsordnung (Kundmachung vom 14. Juni 1938, GBlÖ
Nr. 171) verfügte mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1938 das Rechtsfahrgebot
mit Ausnahme der Gebiete
(im wesentlichen die späteren
Reichsgaue Groß-Wien und Niederdonau), und mit Wirksamkeit vom 3.
Oktober 1938 österreichweit einheitlich die Rechtsfahrordnung.
Durch die "Änderung der Verordnung über die Einführung der
Straßenverkehrsordnung im Lande Österreich vom 5. September
1938" (GBlÖ Nr. 395) wurde das Rechtsfahrgebot in den noch im Linksverkehr
verbliebenen Gebieten auf 19. September vorverlegt.
Mit diesen oder ähnlichen Worten wurde in allen namhaften
Tageszeitungen am 18. September auf die unmittelbar bevorstehende Umstellung hingewiesen
Amtliche Verlautbarung der Landeshauptmannschaft Niederdonau
Um auf die neue Verkehrssituation hinzuweisen wurden
neben den amtlichen Verlautbarungen in den ländlichen Gebieten bei Tankstellen...
...und in Wien an den Stirnseiten der
Straßenbahntriebfahrzeuge Tafeln mit dem Hinweis "Rechts fahren" angebracht;
darüber hinaus wurden auch Arbeits- und Hilfstriebwagen der Wiener städtischen Straßenbahnen zur Hebung der Verkehrssicherheit eingesetzt.
[1] |
Das
heutige Burgenland gehörte damals zum apostolischen Königreich
Ungarn. |
[2] |
Als Folge des Kriegsausbruches
wurde am 1. November 1914 die "Einheitliche Linksfahrordnung" für das gesamte Gebiet der
Österreichisch-Ungarischen Monarchie erlassen, die drei Monate nach der Kundmachung
in Wirksamkeit trat. Die k.u.k. Militäradministration hatte weitreichende Befugnisse,
die sich auch auf die Zivilbevölkerung erstreckten. |
[3] |
Die letzten Tage des Ersten
Weltkrieges bedeuteten auch den Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie. Dieser Zerfall war ein längerer Prozess, währenddessen
sich neue Staaten bildeten, wie etwa die Tschechoslowakei (28.Okt.), Polen (11.Nov.),
Ungarn (16.Nov.) und das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (1.Dez.).
Deutschösterreich wurde am 30. Oktober 1918 von der Provisorischen Nationalversammlung, die
aus den deutschsprachigen Abgeordneten des Reichstages gebildet war, im
niederösterreichischen Landhaus aus der Taufe gehoben. Mit dem Staatsvertrag
von St. Germain en Laye 1919 wurde unter anderem auch der neue Name
des Staates mit "Österreich" festgelegt, der mit dem "Gesetz vom 21.
Oktober 1919 über die Staatsform" (StGBl. 484/1919) umgesetzt wurde. |
[4] |
Wegen seiner wirtschaftlichen
Verflechtung mit Deutschland und der Schweiz wurde in Vorarlberg wieder
der Rechtsverkehr eingeführt. Übergangstelle war der Arlbergpaß.
1930 wurde auch (Nord-)Tirol und der an Tirol grenzende Teil Salzburgs
zum Rechtsfahrgebiet. |
[5] |
Die Siegermächte des
Ersten Weltkrieges setzten den 28. August 1921 als Tag der Übergabe
des Burgenlandes (Deutsch West-Ungarn) an Österreich fest. Der Einmarsch
der österreichischen Gendarmerie und Zollwache wurde aber noch am
selben Tag abgebrochen, da paramilitärische Freischärlerverbände
mit wohlwollender Duldung der ungarischen Regierung das Gebiet besetzten
und bewaffneten Widerstand leisteten. Erst im Herbst entspannte sich die
verworrene Lage nach italienischer Vermittlung leicht. Am 13. Oktober verpflichtete
sich Ungarn im "Venediger Protokoll", bis 6. November 1921 die Freischärler
zu entwaffnen und aus dem Gebiet des Burgenlandes zu entfernen. Dafür
verblieb die designierte Landeshauptstadt Ödenburg zunächst unter
ungarischer Kontrolle.
Die Volksabstimmung vom 14.
bis 16. Dezember 1921 über die staatliche Zugehörigkeit von Ödenburg
und weiteren 8 Gemeinden ergab ein klares Votum zu Gunsten Ungarns. Zahlreiche
Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung lassen aber an der Rechtmäßigkeit
des Ergebnisses zweifeln. |
[6] |
1927 empfahl das "beratende
und technische Komitee des Völkerbundes für Verkehrs- und Transitfragen"
eine internationale Vereinheitlichung in Kontinentaleuropa im Sinne des
Rechtsfahrens, da die Mehrheit der europäischen Staaten zu diesem
Zeitpunkt Rechtsverkehr hatte. |
[7] |
Die Straße verbindet die Bundesländer
Salzburg und Kärnten und führt von Bruck im Salzachtal über das Fuscher Törl
und das Hochtor nach Heiligenblut im Mölltal. Nach nur fünf Jahren Bauzeit
wurde die Straße am 3. August 1935 feierlich eröffnet. |
[8] |
Zu diesem Zeitpunkt fuhr man in unseren
Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien und Jugoslawien rechts,
in der Tschechoslowakei und Ungarn jedoch links. |
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