Leistungsbeschreibung „abo.telex“
1.
Grundleistung
Die Legacy Communications
Luze GesmbH (im folgenden Legacy genannt) überlässt dem Kunden
ab 1/01/2002 im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
die Dienstleistung „abo.telex“. „abo.telex“ ist das Nachfolgeprodukt des
herkömmlichen Fernschreibdienstes (Telexdienstes), der seitens Datakom
Austria GesmbH - verlautbart per Rundschreiben 8/01 und ITU-Operational
Bulletin No 749 - mit 31/12/2001 eingestellt wird/wurde. Zur Befriedigung
von Kundenbedarf über diesen Zeitpunkt hinaus hat Legacy in Einvernehmen
mit Datakom Austria GmbH im Rahmen eines outsourcings die technischen Vermittlungs-
und Übertragungseinrichtungen, die Betreuung technischer, kommerzieller
und infrastruktureller Natur mit voller Eigenverantwortung ab 1/01/2002
übernommen. „abo.telex“ hat alle Merkmale des bisherigen öffentlichen
Telexdienstes, entsprechend der CCITT-ITU (Geneva) Empfehlungen der Serie
F. Der Dienst wird zu den gleichen technischen und juristischen Bedingungen
erbracht, zu denen ihn die Datakom Austria GmbH erbracht hat. „abo.telex“
ist kein öffentlicher Dienst, sondern wird ausschließlich interessierten
ehemaligen aktiven Telexteilnehmern (zum 31/12/2001) im Rahmen einer Closed-user-Group
(CUG) zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen von Legacy
für „abo.telex“ können nur zu dem Zeitpunkt, in dem Umfang, zu
den Bedingungen und höchstens der Qualität zur Verfügung
gestellt werden, wie es die Verfügbarkeiten und Funktionsfähigkeiten
der In- und ausländischen Verkehrspartner ermöglichen.
2.
Dienstqualität
Die mittlereVerfügbarkeit
beträgt mindestens 96.0 % im Jahresdurchschnitt. Wird dieser Wert
nicht erreicht, gebührt dem Kunden auf schriftliches Verlangen eine
Rückvergütung von 1/30 pro Tag des vereinbarten monatlichen Pauschalentgeltes.
3.
Mindestvertragsdauer
Der Vertrag wird je nach
Kundenwunsch befristet auf ein oder zwei Jahre geschlossen und endet, ohne
daß es einer Kündigung bedarf.
4.
Entstörung
Legacy beseitigt unverzüglich
Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Auf die technischen und
betrieblichen Möglichkeiten von nationalen Sublieferanten und ausländischen
Partnern bzw. Teilnehmern kann kein Einfluß genommen werden. Kundenequipment
(Fernschreiber, Drucker, Papier, Farbband, Typenrad, etc...) obliegt der
Verantwortung des Kunden.
5.
Entstörungsmeldungen
Die Störungsmeldung
kann Montag bis Freitag (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen) zwischen
09:00h und 15:00h erfolgen. Telefonnummer des Customer Care Departments
wird gesondert bekanntgegeben. Nach besonderer Vereinbarung und Verfügbarkeit
von Technikern können jedoch Entstörungen außerhalb der
oben angeführten Dienstzeiten gegen Entgelt durchgeführt werden.
6.
Betriebsnotwendige Unterbrechungen
Legacy behält sich vor,
bei betriebsnotwendigen Unterbrechungen oder Netzumbauten „abo.telex“ ohne
Rückerstattung zu unterbrechen, wobei jedoch auf die Interessen des
Kunden gebührend Rücksicht genommen wird und der Kunde nach Möglichkeit
im vorhinein über die Beeinträchtigung des Betriebes unterrichtet
wird. Aus einer betriebsnotwendigen Abschaltung kann kein Anspruch auf
Rückerstattung abgeleitet werden.
7.
Haftung
Voraussetzungen:
Legacy haftet für von
ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen
Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögenschäden, Zinsverluste,
verlorengegangene Daten, Folgeschäden, ideelle Schäden, sowie
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
Legacy haftet nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen
Betriebsstörungen (z.B. Verstümmelungen, Auslassungen oder Verzögerungen)
ergeben können und übernimmt auch keine Haftung für die
Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Daten.
Haftungsbeschränkung:
Die Ersatzpflicht ist jedenfalls
für jedes schadenverursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz
oder qualifiziert grobe Fahrlässigkeit verursacht, gegenüber
dem einzelnen Geschädigten mit Euro 15.000, gegenüber der Gesamtheit
der Geschädigten mit Euro 73.000 begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden
die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der
einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
Entgelte
Die Entgelte werden individuell
mit Jahresbindung für 2002 vereinbart, Basis ist der Telexverkehr
1-8/2001. Bei gleichzeitiger Bindung für die Jahre 2002+2003 werden
für das Jahr 2003 15% Discount gewährt. Bei Bindung nur für
das Jahr 2002 muß das Entgelt für 2003 neu verhandelt werden.
Es werden drei Entgeltestufen (Level 1, Level 2 und Level 3) angeboten.
Level 1: Pauschalentgelt
mit unlimitiertem Ausgangsverkehr („fair-use“, Basis der Ausgangsverkehr
1-8/2001)
Für die Teilnehmer
aus der Telex-Top-20 Liste des Jahres 2001 (Minimum 8 Teilnehmer; Schwerpunkt
Bankenwelt). Bei Engpässen in Teilnehmeranschlussleitungen (limitierte
Ports an den Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen) genießen
Banken/Kreditinstitute den Vorzug.
Ausschließlich unter der
Voraussetzung von freien Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen:
Level 2: Pauschalentgelt
mit 100 Ausgangsminuten/Monat (1.200 Minuten/Jahr) für den gelegentlichen
Benutzer
Übersteigendes
Volumen wird im 1. Quartal des Folgejahres abgerechnet.
Level 3: Pauschalentgelt ohne
Ausgangsverkehr; für Teilnehmer, für die der Eingangsverkehr
noch unverzichtbar ist (Passivteilnehmer).
Legacy erstellt die Rechnungslegung
periodisch (quartalsweise) im vorhinein mittels Einzugsermächtigung.
Für die vertraglichen
Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches
Recht mit Gerichtsstand Handelsgericht Wien.