Legacy Communications 
Luze GesmbH


 


 

Palais Siebenbrunn Top 232
Embelgasse 2-4 A-1050 Wien
TF+43-1-920-8736
Mobil +43-6991-920-6737
helge.luze@legacy.at
www.legacy.at

Leistungsbeschreibung „abo.telex“

   1.  Grundleistung

Die Legacy Communications Luze GesmbH (im folgenden Legacy genannt) überlässt dem Kunden ab 1/01/2002 im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Dienstleistung „abo.telex“. „abo.telex“ ist das Nachfolgeprodukt des herkömmlichen Fernschreibdienstes (Telexdienstes), der seitens Datakom Austria GesmbH - verlautbart per Rundschreiben 8/01 und ITU-Operational Bulletin No 749 - mit 31/12/2001 eingestellt wird/wurde. Zur Befriedigung von Kundenbedarf über diesen Zeitpunkt hinaus hat Legacy in Einvernehmen mit Datakom Austria GmbH im Rahmen eines outsourcings die technischen Vermittlungs- und Übertragungseinrichtungen, die Betreuung technischer, kommerzieller und infrastruktureller Natur mit voller Eigenverantwortung ab 1/01/2002 übernommen. „abo.telex“ hat alle Merkmale des bisherigen öffentlichen Telexdienstes, entsprechend der CCITT-ITU (Geneva) Empfehlungen der Serie F. Der Dienst wird zu den gleichen technischen und juristischen Bedingungen erbracht, zu denen ihn die Datakom Austria GmbH erbracht hat. „abo.telex“ ist kein öffentlicher Dienst, sondern wird ausschließlich interessierten ehemaligen aktiven Telexteilnehmern (zum 31/12/2001) im Rahmen einer Closed-user-Group (CUG) zur Verfügung gestellt. 
Die Leistungen von Legacy für „abo.telex“ können nur zu dem Zeitpunkt, in dem Umfang, zu den Bedingungen und höchstens der Qualität zur Verfügung gestellt werden, wie es die Verfügbarkeiten und Funktionsfähigkeiten der In- und ausländischen Verkehrspartner ermöglichen. 

   2.  Dienstqualität

Die mittlereVerfügbarkeit beträgt mindestens 96.0 % im Jahresdurchschnitt. Wird dieser Wert nicht erreicht, gebührt dem Kunden auf schriftliches Verlangen eine Rückvergütung von 1/30 pro Tag des vereinbarten monatlichen Pauschalentgeltes.

   3.  Mindestvertragsdauer

Der Vertrag wird je nach Kundenwunsch befristet auf ein oder zwei Jahre geschlossen und endet, ohne daß es einer Kündigung bedarf. 

   4.  Entstörung

Legacy beseitigt unverzüglich Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Auf die technischen und betrieblichen Möglichkeiten von nationalen Sublieferanten und ausländischen Partnern bzw. Teilnehmern kann kein Einfluß genommen werden. Kundenequipment (Fernschreiber, Drucker, Papier, Farbband, Typenrad, etc...) obliegt der Verantwortung des Kunden.

   5.  Entstörungsmeldungen

Die Störungsmeldung kann Montag bis Freitag (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 09:00h und 15:00h erfolgen. Telefonnummer des Customer Care Departments wird gesondert bekanntgegeben. Nach besonderer Vereinbarung und Verfügbarkeit von Technikern können jedoch Entstörungen außerhalb der oben angeführten Dienstzeiten gegen Entgelt durchgeführt werden.

   6.  Betriebsnotwendige Unterbrechungen

Legacy behält sich vor, bei betriebsnotwendigen Unterbrechungen oder Netzumbauten „abo.telex“ ohne Rückerstattung zu unterbrechen, wobei jedoch auf die Interessen des Kunden gebührend Rücksicht genommen wird und der Kunde nach Möglichkeit im vorhinein über die Beeinträchtigung des Betriebes unterrichtet wird. Aus einer betriebsnotwendigen Abschaltung kann kein Anspruch auf Rückerstattung abgeleitet werden.

   7.  Haftung

Voraussetzungen:
Legacy haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögenschäden, Zinsverluste, verlorengegangene Daten, Folgeschäden, ideelle Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Legacy haftet nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen (z.B. Verstümmelungen, Auslassungen oder Verzögerungen) ergeben können und übernimmt auch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Daten.

Haftungsbeschränkung:
Die Ersatzpflicht ist jedenfalls für jedes schadenverursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz oder qualifiziert grobe Fahrlässigkeit verursacht, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit Euro 15.000, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 73.000 begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.

   Entgelte

Die Entgelte werden individuell mit Jahresbindung für 2002 vereinbart, Basis ist der Telexverkehr 1-8/2001. Bei gleichzeitiger Bindung für die Jahre 2002+2003 werden für das Jahr 2003 15% Discount gewährt. Bei Bindung nur für das Jahr 2002 muß das Entgelt für 2003 neu verhandelt werden. Es werden drei Entgeltestufen (Level 1, Level 2 und Level 3) angeboten. 

Level 1: Pauschalentgelt mit unlimitiertem Ausgangsverkehr („fair-use“, Basis der Ausgangsverkehr 1-8/2001)

Für die Teilnehmer aus der Telex-Top-20 Liste des Jahres 2001 (Minimum 8 Teilnehmer; Schwerpunkt Bankenwelt). Bei Engpässen in Teilnehmeranschlussleitungen (limitierte Ports an den Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen) genießen Banken/Kreditinstitute den Vorzug. 
Ausschließlich unter der Voraussetzung von freien Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen:
Level 2: Pauschalentgelt mit 100 Ausgangsminuten/Monat (1.200 Minuten/Jahr) für den gelegentlichen Benutzer
Übersteigendes Volumen wird im 1. Quartal des Folgejahres abgerechnet.
Level 3: Pauschalentgelt ohne Ausgangsverkehr; für Teilnehmer, für die der Eingangsverkehr noch unverzichtbar ist (Passivteilnehmer).

Legacy erstellt die Rechnungslegung periodisch (quartalsweise) im vorhinein mittels Einzugsermächtigung.

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Gerichtsstand Handelsgericht Wien.
 


Legacy Communications Luze GesmbH
Sitz : Wien Firmenbuchnummer FN 216836b 
Firmenbuchgericht : Handelsgericht Wien
Bankverbindung: BAWAG BLZ 14000 Konto Nummer 03710-061-890 

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