Salzburg - zwischen 2. April 1930 und 30. Juni 1938 straßenpolizeichlich geteilt
Links- und Rechtsfahrgebiet
   

Aus: Der S(alzburger) A(utomobil) C(lub) führt Sie durchs Salzburger Land
Empfehlenswerte Ausflugstouren im Kraftfahrzeug, zusammengestellt und herausgegeben vom S.A.C., 1936

Salzburg war gemäß Straßenpolizeiordnung von 1921 (gültig für Bundesstraßen) in der Fassung des BGBl. Nr. 441/1930 mit Wirksamkeit vom 2. April 1930 im Straßenverkehr in ein Links- und ein Rechtsfahrgebiet eingeteilt. Das Rechtsfahrgebiet wird folgendermaßen umschrieben:
"...in Salzburg auf der Salzburgerstraße (von Paß Strub über Lofer und Unken bis zur Landesgrenze am Steinpaß), auf der Pinzgauerstraße (von der Gasteiner Straße in Lend über Taxenbach und Mittersill bis zur Landesgrenze am Paß Thurn) und auf der Gasteiner Straße zwischen der Ostgrenze des Amtssprengels der Bezirkshauftmannschaft Zell am See bei Kilometer 25.680 (östlich vom Orte Lend) und Wildbad Gastein...".
Für die salzburger Landes- und Gemeindestraßen wurde das Linksfahrgebot durch das "Straßenpolizeigesetz, giltig ... für das Bundesland Salzburg mit Ausschluß des politischen Bezirkes Zell am See, der Dientnertalstraße und des Gasteinertales" (LGBl. Nr. 57/1930) und das Rechtsfahrgebot durch das "Straßenpolizeigesetz, giltig für den politischen Bezirk Zell am See, die Dientnertalstraße sowie das Gasteinertal..." (LGBl. Nr. 58/1930) festgelegt.

  

Die Grenze war auf der Bundesstraße beim Fabriksgebäude der Salzburger Aluminium AG. Gekennzeichnet wurde der Fahrseitenwechsel durch eine Überkopfanzeige, die in der Nacht und bei Sichtbehinderung mit Strom aus der SAG beleuchtet wurde. Ab 1936 machte auf Drängen des "Salzburger Automobil-Club" während der Sommermonate ein eigener Posten des Landesbauamtes auf den Fahrseitenwechsel aufmerksam, da die Hinweistafel allein offenbar nicht ausreichte. 

Grenzübergang Walserberg
Beim Grenzübergang Walserberg mußten die aus Bayern einreisenden Fahrzeuglenker die Fahrseite wechseln. Der Fahrseitenwechsel wurde durch Leitlinien auf der Fahrbahn und eine Überkopfanzeige gekennzeichnet.

Die Einführung der reichsdeutschen Straßenverkehrsordnung (Kundmachung vom 14. Juni 1938, GBlÖ Nr. 171) verfügte mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1938 das  Rechtsfahrgebot für ganz Salzburg.

Ab 1. Juli wird rechts gefahren!

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