|
|
|
|
|
Die Wappenplakette für die GKT und MRT muss aus einer
durchsichtigen, mit transluszentem Druck versehenen Folie bestehen. Sie muss
thermisch auf die Grundfolie der Kennzeichen einzeilig und zweizeilig unlösbar
aufgebracht werden. Die Wappenplakette für ÜKT, VZT, PKT und AAT
muss aus einer retroreflektierenden mit transluszierenden Siebdruck versehener
selbstklebenden Kunststofffolie bestehen.
Die Wappen sind nach den Darstellungen in transluszierendem Druck herzustellen; wobei die Farben den nachstehenden einschlägigen Vorschriften über Ausführung und Führung des Staatswappens und der Landeswappen entsprechen müssen: Dabei tritt an die Stelle:
der Farbe die Farbe Abmessungen und Aussehen der Wappen und der Schriftzeichen sind gemäß den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegenden Mustern zu gestalten. |