Wappenplaketten


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Feuerwehr

 
Die Wappenplakette für die GKT  und MRT muss aus einer durchsichtigen, mit transluszentem Druck versehenen Folie bestehen. Sie muss thermisch auf die Grundfolie der Kennzeichen einzeilig und zweizeilig unlösbar aufgebracht werden. Die Wappenplakette für ÜKT, VZT, PKT und AAT muss aus einer retroreflektierenden mit transluszierenden Siebdruck versehener selbstklebenden Kunststofffolie bestehen.
Die Wappen sind nach den Darstellungen in transluszierendem Druck herzustellen; wobei die Farben den nachstehenden einschlägigen Vorschriften über Ausführung und Führung des Staatswappens und der  Landeswappen entsprechen müssen:

Dabei tritt an die Stelle:       der Farbe        die Farbe
                                 Silber           Weiß
                                 Gold             Gelb

Abmessungen und Aussehen der Wappen und der Schriftzeichen sind gemäß den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegenden Mustern zu gestalten.

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