Kennzeichenarten
Form und Größe der Schriftzeichen, WappenMaterialien und Prüfeigenschaften, Entgelte
Stand 7. April 2021
 
Kennzeichen
EU-
Emblem
Grund
farbe
Schrift
farbe
Wappen
Vormerk
zeichen
Muster
Gewöhnl. Kennz. (GKT) einzeilig
ja
weiß
schwarz
ja
6
I
(GKT) Elektro einzeilig 1)
ja
weiß
grün
ja
6
I
(GKT) zweizeilig
ja
weiß
schwarz
ja
6
III
(GKT) Elektro zweizeilig 1)
ja
weiß
grün
ja
6
III
Historisches Kennz. (HKT) einzeilig
ja
weiß
schwarz
ja
3 2)
IX
(HKT) zweizeilig
ja
weiß
schwarz
ja
3 2)
VII
Diplomat (DKT)
ja
weiß
schwarz
nein
5
I, III, VIII
(DKT) Elektro 1)
ja
weiß
grün
nein
5
I, III, VIII
Probe (PKT)
nein
blau
weiß
ja
5
Ia, IIIa
Überstellung (ÜKT)
nein
grün
weiß
ja
5
IV, V
Vorübergehende Zulassung (VZT)
nein
blau/rot
weiß
ja
4
IV, V
Ausländische Anhänger (AAT) 3)
ja
rot
weiß
ja
6
Ia, IIIa
Motorfahrräder (MFT)
nein
rot
weiß
nein
6 4)
VI
(MFT) Elektro 1)
nein
weiß
grün
nein
6 4)
VI
Motorrad (MRT)
ja
weiß
schwarz
 ja
4 5)
VII, VIII
(MRT) Elektro 1)
ja
weiß
grün
 ja
4 5)
VIII
   1) Gemäß 34. Novelle zum Kraftfahrgesetz, BGBl. I Nr.9/2017
   2) Anzahl der Vormerkzeichen bei den Landeshauptstätten und Wien bis zu 4 Zeichen
   3) Gestaltung geändert mit BGBl. II Nr.161/2021; gemäß § 49 Abs.3 KFG auch für auf der Anhängekupplung
     des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger und ähnliche temporäre Anbauten.

   4) Anzahl der Zeichen insgesamt (Zulassungsbereich + Vormerkzeichen)
   5) Anzahl der Vormerkzeichen bei Nachbestellung und Wunschkennzeichen bis zu sechs Zeichen
 

Muster I - Gewöhnliche Kennzeichentafel einzeilig - Format  520 x 120 mm
Muster IX - Kennzeichentafel für historische Fahrzeuge - Format  460 x 120 mm

 

Muster I - Kennzeichentafel gem. §49 Abs.3 KFG 1967 (AAT) einzeilig - Format  520 x 120 mm
Gestaltung mit EU-Emblem gemäß 68.Novelle zur KDV, BGBl. II Nr. 161/2021

 

Muster Ia - Probekennzeichen einzeilig - Format 520 x 120 mm

 

Muster Ia - Kennzeichentafel AAT einzeilig - Format  520 x 120 mm
geändert durch BGBl. II Nr. 161/2021

 

Muster III - Gewöhnliche Kennzeichentafel zweizeilig - Format  300 x 200 mm

 

Muster III - Kennzeichentafel gem. §49 Abs.3 KFG 1967 (AAT) - Format  300 x 200 mm
Gestaltung mit EU-Emblem gemäß 68.Novelle zur KDV, BGBl. II Nr. 161/2021

 

Muster IIIa - Kennzeichentafel PKT - Format 270 x 200 mm

 

Muster IIIa - Kennzeichentafel AAT - Format 270 x 200 mm
geändert durch BGBl. II Nr. 161/2021

 

Muster IV - Vorübergehende Zulassung einzeilig - Format 520 x 120 mm

 

Muster IV - Überstellungskennzeichen einzeilig - Format 520 x 120 mm

 

Muster V - Vorübergehende Zulassung zweizeilig - Format 270 x 200 mm

 

Muster V -  Überstellungskennzeichen zweizeilig - Format 270 x 200 mm

 

Muster VII - Motorrad - Format 250 x 200 mm
Seit 1. April 2005 werden Kennzeichentafeln für Motorräder nur mehr
nach Muster VIII ausgegeben (BGBl. II Nr.535/2004).

Kennzeichentafel für historische Fahrzeuge

Muster VIII - Motorrad - Format 210 x 170 mm

Muster VIII - PKT Motorrad - Format 210 x 170 mm
eingefügt gemäß 65. Novelle zur KDV 1967, BGBl. II Nr. 172/2019

Die Ecken der Tafeln müssen mit einem Radius von 7 mm abgerundet sein.
 
a: Breite des Feldes A (Zulassungsbereich) in mm
   - mit einem Zeichen 38 (bei W: 51, A: 42, I: 10, L:33
   - mit zwei Zeichen max. 100
b: Breite des Feldes B (Wappenbereich) in mm
   - von N, O, S, ST, V, W: 48
   - Bund, B, K, T: 52 
a1: Breite des Feldes AI (Zulassungsbereich) in mm
   - mit einem Zeichen 42 (bei W: 57, A: 47, I: 10, L:36
   - mit zwei Zeichen max. 110
b1: Breite des Feldes BI (Wappenbereich) in mm
   - von N, O, S, ST, V, W: 52
   - Bund, B, K, T: 56
m: Breite des Feldes M (Zulassungsbereich) in mm, (bis zu 4 Vormerkzeichen)
   - mit einem Zeichen 38 (bei W: 51, A: 35, I: 9, L: 33)
m: Breite des Feldes M (Zulassungsbereich) in mm, (bei mehr als 4 Vormerkzeichen)
   - mit einem Zeichen 32 (bei W: 44, A: 35, I: 9, L: 28)
m1: Breite des Feldes MI (mm):
   - mit einem Zeichen : 26 (bei W: 36, A:28, L: 26 )
   - mit zwei Zeichen. max 78

Muster VI - Motorfahrrad - Format 150 x 115 mm

MFT - rot, bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb
oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb weiß,
PKT - blau, VZT blau/rot, ÜKT - nicht vorgesehen

VZT - mit Angabe der letzten beiden Ziffern des Kalenderjahres in dem die Zulassung erlischt
Feld G: - mit einem Zeichen 23 mm, mit zwei Zeichen max. 54 mm


Inhalt der Felder
Kennzeichen-
feld
Muster
Raum für
I, III, VII, VIII EU-Emblem (siehe Muster)
A I, III Bezeichnung der Behörde oder des sachlichen Bereiches
AI Ia, IIIa, IV, V Bezeichnung der Behörde oder des sachlichen Bereiches
G VI Bezeichnung der Behörde oder des sachlichen Bereiches
M, MI VII, VIII Bezeichnung der Behörde oder des sachlichen Bereiches
B I ,III, VII, VIII Bundeswappen oder Wappen des Bundeslandes mit unterhalb  ausgeschriebenem Namen des Bundeslandes*) (Blockbuchstaben, Höhe: 4 mm oder 5 mm je nach Wortlänge) thermoplastisch aufgebracht. Nur bei Kennzeichentafeln ohne Wappen: Hochprägung nach Muster Ib
BI Ia, IIIa, IV, V Bundeswappen oder Wappen des Bundeslandes mit unterhalb ausgeschriebenem Namen des Bundeslandes*) (Blockbuchstaben, Höhe: 4 mm oder 5 mm je nach Wortlänge) auf ebener Hochprägefläche (Prägehöhe 0,2 mm bis 0,5 mm) aufgebracht.
DI IIIa Die ersten zwei Zeichen des Vormerkzeichen mit sechs Zeichen. Erstes Zeichen des Vormerkzeichen mit fünf Zeichen.
C, CI I Vormerkzeichen
D III Erstes Zeichen des Vormerkzeichens mit sechs Zeichen.
DI V Erstes Zeichen des Vormerkzeichens mit vier Zeichen. Ersten zwei Zeichen des Vormerkzeichens mit fünf Zeichen.
E III Vormerkzeichen mit nicht mehr als fünf Zeichen. Bei Vormerkzeichen mit sechs Zeichen die letzten fünf Zeichen.
EI V Vormerkzeichen mit nicht mehr als drei Zeichen. Bei Vormerkzeichen mit vier Zeichen sowie mit fünf Zeichen die letzten drei Zeichen.
EI IIIa Vormerkzeichen mit nicht mehr als vier Zeichen. Bei Vormerkzeichen mit fünf Zeichen sowie mit sechs Zeichen die letzten vier Zeichen.
F IV, V Bei VZT die letzten zwei Ziffern der Jahreszahl des Ablaufjahres der vorläufigen Zulassung. Bei ÜKT Ablaufplakette.
H VI Erstes Zeichen des Vormerkzeichens mit vier Zeichen bzw. die ersten zwei Zeichen des Vormerkzeichens mit fünf Zeichen.
K VI Die letzten drei Zeichen des Vormerkzeichens.
L, LI VII, VIII Vormerkzeichen mit max. vier Zeichen. (Bei Nachbestellungen und Wunschkennzeichen auch fünf Zeichen; bei Nach- und Neubestellungen von Wunschkennzeichen für Motorräder als Muster VIII in Landeshauptstädten auch sechs Vormerkzeichen, wobei die erste Stelle des Vormerkzeichens in der oberen Zeile nach dem Wappen und die restlichen fünf Stellen des Vormerkzeichens in der unteren Zeile sind.)
Der Abstand der Buchstaben und Ziffern untereinander muss graphisch auswogen sein und soll zwischen 8 und 15 mm betragen, wobei zwischen benachbarten Schriftzeichen eingetragenen Zahlen die zweckmäßigen Abstände in Millimeter angegeben; 
Zwischen Buchstaben- und Ziffernblock ist - ausgenommen im Schriftfeld H - möglichst das Eineinhalbfache des größten im Vormerkzeichen auftretenden Schriftzeichenabstandes einzuhalten. Die Buchstaben und Ziffern sind unter Ausnutzung der Kennzeichenfelder so anzuordnen, dass sich gute Lesbarkeit und ein harmonisches, wenigstens annähernd symmetrisch liegendes Schriftbild ergeben; bei kurzem Schriftbild auf Tafeln nach Muster I, Ia sind die Schriftzeichen im Tafelmittelfeld anzuordnen.

*) Mit der 66. Novelle zur KDV 1967, BGBl. II Nr. 350/2019, wurde der Sachbereich „FW“ normiert. Bei diesen Kennzeichen tritt an die Stelle des Landeswappens das Feuerwehr-Korpsabzeichen mit unterhalb ausgeschriebenem Sachbereich „Feuerwehr“.


 
Herstellerzeichen
 

Ablaufvignette
Muster Ib


 
EU-Emblem für 
Muster I
Muster III
Muster VII
Muster VIII

LeitseiteForm und Größe der Schriftzeichen
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