Kennzeichenarten
(letzte Ausgabe 31. Oktober 2002, ersetzt durch Kennzeichen mit EU-Emblem)
 
Kennzeichen
Grund
farbe
Schrift
farbe
Wappen
Vormerk
zeichen
Muster
Gewöhnl. Kennzeichen (GKT) einzeilig
weiß
schwarz
ja
6
I
(GKT) einzeilig
weiß
schwarz
ja
5 *)
II ****)
(GKT) zweizeilig
weiß
schwarz
ja
6
III
Diplomat (DKT)
weiß
schwarz
nein
5
I, II ****), III
Probe (PKT) **)
blau
weiß
ja
5
I, II ****), III
Überstellung (ÜKT) **)
grün
weiß
ja
5
I, II ****), III
Überstellung (ÜKT) **) ***)
grün
weiß
ja
5
IV, V
Vorübergehende Zulassung (VZT) **)
blau/rot
weiß
ja
4
IV, V
Ausländische Anhänger (AAT)
rot
weiß
ja
6
I, III
Motorfahrräder (MFT)
rot
weiß
nein
6 *)
VI
Auf den Kennzeichentafeln muß das Kennzeichen eingepreßt sein.
*)  Anzahl der Zeichen insgesamt (Zulassungsbereich + Vormerkzeichen)
**)  Vor Inktafttreten der 46. KDV-Novelle (BGBl. II 308/1999) nicht retroreflektierend.
***)  Neugestaltung mit Ablaufvignette gemäß BGBl. 214/1995 (40. KDV-Novelle).
****)  Für Kennzeichen nach eigener Wahl (Wunschkennzeichen); nur vorderes Kennzeichen; entfallen gemäß 46. KDV-Novelle.
Anm:  Bereits vor Inkrafttreten der 46. KDV-Novelle hergestellte Kennzeichentafeln durften von den Herstellern noch den Behörden übermittelt und von Zulassungsstellen weiterhin ausgegeben werden.

Muster I - Gewöhnliche Kennzeichentafel einzeilig - Format  520 x 120 mm
Muster II - Gewöhnliche Kennzeichentafel einzeilig - Format  420 x 120 mm
bei Kennzeichen nach eigener Wahl (entfallen gemäß BGBl. II 308/1999)

Muster I - Kennzeichen einzeilig - Format 520 x 120 mm
blau - PKT, rot - AAT, grün - ÜKT (geändert mit BGBl. 214/1995)
Muster II - Kennzeichen einzeilig - Format 420 x 120 mm
blau - PKT bei Kennzeichen nach eigener Wahl (entfallen gemäß BGBl. II 308/1999)

Muster III - Gewöhnliche Kennzeichentafel zweizeilig - Format  270 x 200 mm
Kraftwagen, Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder und Anhänger.
Kleinmotorräder - Format 250 x 200 mm (entfallen gemäß BGBl. 214/1995)

Muster III - Kennzeichentafel - Format 270 x 200 mm
blau - PKT, rot - AAT, grün - ÜKT (geändert mit BGBl. 214/1995)

Muster IV - Vorübergehende Zulassung einzeilig - Format 520 x 120 mm

Muster V - Vorübergehende Zulassung zweizeilig - Format 270 x 200 mm

Muster IV - Überstellungskennzeichen einzeilig - Format 520 x 120 mm
Neugestaltung mit Ablaufvignette gemäß BGBl. 214/1995

Muster V - Überstellungskennzeichen zweizeilig - Format 270 x 200 mm
Neugestaltung mit Ablaufvignette gemäß BGBl. 214/1995

Die Ecken der Tafeln müssen mit einem Radius von 7 mm abgerundet sein.
a: Breite des Feldes A in mm
   - mit einem Zeichen 45 (bei W: 55, A: 50
   - mit zwei Zeichen max. 110
b: Breite des Feldes B (Prägefläche) in mm
   - von N, O, S, ST, V, W: 51
   - Bund, B, K, T: 56 
h: Schrifthöhe 72 mm, jedoch bei:
   - F, J, L, P, R, T, 2, 5, 7 ... 71 mm
   - B, D, E, Z ... 70 mm

Muster VI - Motorfahrrad - Format 150 x 115 mm

MFT - rot, PKT - blau, VZT blau/rot, ÜKT - nicht vorgesehen
VZT - mit Angabe der letzten beiden Ziffern des Kalenderjahres in dem die Zulassung erlischt
Feld G: - mit einem Zeichen 22 mm, mit zwei Zeichen max. 54 mm
Kennzeichentafeln für Motorfahrräder müssen weiß umrandet sein.

Inhalt der Felder
Kennzeichen-
feld
Muster
Raum für
A I, II, III, IV, V Bezeichnung der Behörde oder des sachlichen Bereiches
G VI Bezeichnung der Behörde oder des sachlichen Bereiches
B I, II, III, IV, V Bundeswappen oder Wappen des Bundeslandes mit Unterschrift des Namens des Bundeslandes (Blockbuchstaben, Höhe: 4 mm oder 5 mm je nach Wortlänge). Wappen und Unterschrift auf ebener Hochprägefläche aufgebracht. Nur bei Kennzeichentafeln ohne Wappen: Hochgeprägter Bindestrich 10 x 35 mm.
C I, II Vormerkzeichen
D III Erstes Zeichen des Vormerkzeichens mit 5 Zeichen.
D V Erstes Zeichen des Vormerkzeichens mit 4 Zeichen.
E III Vormerkzeichen mit nicht mehr als 4 Zeichen. Bei Vormerkzeichen mit 5 Zeichen die letzten 4 Zeichen.
E V Vormerkzeichen mit nicht mehr als 3 Zeichen. Bei Vormerkzeichen mit 4 Zeichen die letzten 3 Zeichen.
F IV, V Bei VZT die letzten zwei Ziffern der Jahreszahl des Ablaufjahres der vorläufigen Zulassung, bei ÜKT Ablaufplakette.
H VI Erstes Zeichen des Vormerkzeichens mit 4 Zeichen bzw. die ersten 2 Zeichen des Vormerkzeichens mit 5 Zeichen.
K VI Die letzten 3 Zeichen des Vormerkzeichens.
Der Abstand der Buchstaben und Ziffern untereinander muß graphisch auswogen sein und soll zwischen 8 und 15 mm betragen, wobei zwischen benachbarten Schriftzeichen eingetragenen Zahlen die zweckmäßigen Abstände in Millimeter angegeben; zwischen Buchstaben- und Ziffernblock ist - ausgenommen im Schriftfeld H - möglichst das Eineinhalbfache des größten im Vormerkzeichen auftretenden Schriftzeichenabstandes einzuhalten. Die Buchstaben und Ziffern sind unter Ausnutzung der Kennzeichenfelder so anzuordnen, daß sich gute Lesbarkeit und ein harmonisches, wenigstens annähernd symmetrisch liegendes Schriftbild ergeben; bei kurzen Kennzeichen auf Tafeln nach Muster I sind die Schriftzeichen im Tafelmittelfeld anzuordnen.

Wappenplaketten

Schriftzeichen für die Felder A, C, D, E

Schriftzeichen für die Felder F, G, H, K

Abmessungen und Aussehen der Wappen und der Schriftzeichen sind gemäß den beim Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr aufliegenden Mustern zu gestalten.

Leitseite
© by OE1OWA